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M-Blog: Der Blog der Düsseldorfer Wettbewerbsforscher

Thomas Fahrig EU prüft Missbrauch marktbeherrschender Stellung von Google

Thomas Fahrig, am 30. November 2010 um 14:51

Die Europäische Kommission prüft einen möglichen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung von Google in der Online Suche.  Die marktbeherrschende Stellung von Google in der Online Suche ist bei Google für den europäischen Markt  gegeben. So liegt der Marktanteil in Europa bei rund 90 Prozent (weltweit bei 85 Prozent).

Bei den Suchergebnissen unterscheidet man zwischen den „natürlichen“ und den bezahlten Suchergebnissen. Die natürlichen Suchergebnisse sollen dabei gänzlich die Relevanz der Webseiten (Ergebnisse) in Bezug auf die Suchanfrage widerspiegeln. Hierbei werden komplexe Algorithmen verwendet um die für den jeweiligen Nutzer optimale Reihenfolge der Ergebnisse anzubieten. Bei den bezahlten Suchergebnissen werden die Ergebnisse nach den zu erwartenden Erträgen geordnet. Anzeigen mit einem höheren zu erwartenden Ertrag (grob: Gebot mal Klickwahrscheinlichkeit) werden „höher“ angezeigt.

Google wird vorgeworfen, spezialisierte Suchdienste (vertikale Suchmaschinen… Mehr

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Ralf Dewenter Leistungsschutz und Sportverbände

Ralf Dewenter, am 1. November 2010 um 10:44

Auf Carta berichtet Jürgen Kalwa über ein BGH-Urteil, das sich mit der Berichterstattung über die Fußball-Amateurligen im Internet beschäftigt. Der Württembergische Fußballverband (WFV) hatte für sich in Anspruch genommen, die Rechte an allen Amateurvideos zu besitzen, die in den Regional- und Kreisligen aufgenommen werden. Der WFV hatte insbesondere der Internetplattform hartplatzhelden.de untersagt diese Videos in Netz zu stellen. Während sowohl das Landgericht als auch das OLG Stuttgart noch für den Fußballverband entschied, hat der BGH nun festgestellt, dass es keinen „Leistungsschutz für Amateurfußballspiele“ gebe.

Besonders interessant an dem Carta-Artikel ist jedoch, dass Kalwa eine Parallele zu den von den Verlagen geforderten Leistungsschutzrechten zieht. Zum einen da auch hier eine rechtliche Durchsetzbarkeit solcher scheinbar vorhandenen Ansprüche äußerst fraglich erscheint. Zum anderen weil durchaus ökonomische und technische Möglichkeiten existieren… Mehr

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