| Markt- statt Planwirtschaft bei erneuerbaren Energien! |
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Justus Haucap, am 5. Juli 2011 um 22:27
Nach der Katastrophe von Fukushima hat die Bundesregierung eine (abermalige) Wende in der Energiepolitik eingeleitet. Die deutschen Kernkraftwerke sollen im Zuge der Energiewende bis 2022 stillgelegt werden. Stattdessen soll die Stromerzeugung durch erneuerbare Energien von momentan etwa 18% bis 2022 auf 35% ausgebaut werden, d.h. der Anteil an „grünem Strom“ soll sich in den nächsten 10 Jahren fast verdoppeln. Wie die dann noch fehlenden Kraftwerkskapazitäten aussehen sollen, ist noch unklar. Der größte Teil des Atomstroms soll jedoch durch Strom aus erneuerbaren Energien ersetzt werden
Dessen Ausbau wird in Deutschland vor allem über das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) gesteuert. Danach gilt für Strom aus erneuerbaren Energien ein Einspeisevorrang, d.h. Netzbetreiber sind verpflichtet, EEG-Strom prioritär abzunehmen. Für den EEG-Strom haben die Netzbetreiber eine gesetzlich festgelegte Vergütung pro kwh zu zahlen. Die… Mehr

